Erstellt am 04.04.2006 um 11:38 Uhr von FRASCHA
Sie soll doch einfach Briefwahl machen
Erstellt am 04.04.2006 um 12:08 Uhr von Benno_BRB
Sinnlos! Die Unterlagen würden ohne eine Wahlanfechtung eh ungelesen nach vier Wochen vernichtet.
Wenn sie nicht zur Wahl kommen kann, dann soll sie doch in vier Jahren kommen.
Ist zwar nicht schön, aber nun so nicht mehr zu ändern!
Benno
Erstellt am 04.04.2006 um 12:25 Uhr von Angi1
Hallo Gabi,
nicht jede Erkrankung hindert an der Stimmabgabe.
Wenn die Person kurz in die Firma kommen kann um zu wählen und dann wieder geht ist es o.k.
MfG
Angi1