Erstellt am 15.05.2018 um 10:05 Uhr von celestro
"Wer seine Arbeit niederlegt, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, handelt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht pflichtwidrig, wenn er sich an einem Streik beteiligt, der von einer Gewerkschaft organisiert wird. Umgekehrt kann die Beteiligung an einem nicht von einer Gewerkschaft durchgeführten Streik Schadensersatzforderungen auslösen und/oder als Kündigungsgrund dienen."
der Text soll aus "Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Übersicht über das Arbeitsrecht/Arbeitsschutzrecht, 1. Auflage 2007, Kapitel 3, Textziffer 156." stammen.
Erstellt am 15.05.2018 um 10:06 Uhr von wdliss
Du solltest §77 Abs 3 BetrVG beachten:
"3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt."
Erstellt am 15.05.2018 um 11:16 Uhr von Pickel
Was ihr da macht ist vollkommener Stuss
Erstellt am 15.05.2018 um 11:59 Uhr von moreno
Da kann ich Pickel nur zustimmen!
Der Betriebsrat ist keine Gewerkschaft!
Erstellt am 15.05.2018 um 12:09 Uhr von kratzbürste
Der BR hat friedenspflicht. Der BR darf nicht über die Höhe des Arbeitsentgelts verhandeln. Überzeugt die Kollegen, in die Gewerkschaft einzutreten.
Erstellt am 15.05.2018 um 17:06 Uhr von alterMann
Ihr könnt mit dem AG Lohngrundsätze verhandeln, aber nicht die Lohnhöhe.
Wenn Ihr die Belegschaft zum Streik aufruft, seid Ihr im Zweifel schnall ganz anders auf der Straße, als Ihr Euch das gerade vorstellt.
Eine Gewerkschaft, die einen Tarif für Euren Betrieb durchsetzen will, wird eine Tarifkommission auf Betriebsebene bilden. Da können natürlich auch BRM mitmachen. Dann agieren sie aber als Kommissionsmitglieder und nicht als Betriebsräte.
Ein Betriebsrat wiederum kann eine Tarifauseinandersetzung (indirekt) unterstützen, indem er die Gewerkschaft zu Betriebsversammlungen einläd. Wenn die dann dadurch "etwas" länger dauern, ist das kein Streik, sondern bezahlte Arbeitszeit für alle. (oder, oder, oder...)
Erstellt am 15.05.2018 um 21:34 Uhr von Ernsthaft
Wer sich mit dem Nachstehenden einmal ausführlicher beschäftigt, könnte doch glatt auf andere Gedanken kommen.
https://arbeitsrecht.com/aktuelle-rechtsprechung/detailansicht-bag/artikel/zementierung-abgelaufener-nachwirkender-tariflicher-verguetungsordnungen-als-betriebsverfassungsrech/
https://arbeitsrecht.com/gesetzgebung-u-planung/archiv/archiv-details/artikel/richterrecht-zementierung-gekuendigter-tariflicher-bzw-betrieblicher-verguetungsordnungen/
https://arbeitsrecht.com/fileadmin/user_upload/Dateien/PDF/2011.09.25.ZTR_Richterrecht.pdf
http://www.shaker.de/Online-Gesamtkatalog-Download/2018.05.15-21.28.52-84.131.142.103-rad31DC3.tmp/3-8440-4908-8_INH.PDF
Erstellt am 15.05.2018 um 22:45 Uhr von celestro
@ Ernsthaft
das ein AG nicht so einfach durch Flucht aus dem Tarif raus kommt, gut. Aber wo willst Du in Deinen Links finden, daß anschließend der BR Lohnverhandlungen führen darf ?
Erstellt am 16.05.2018 um 13:14 Uhr von paula
@Ernsthaft
ergänzend zu celestro: und woraus soll das Streikrecht abgeleitet werden?
Die Auffassung des BAG zu dem Streikrecht ist völlig klar und die möglichen Folgen für MA die solche wilden Streiks machen sind ggf dramatisch