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Nachrücken - wenn kein Ersatzkandidat existiert?

J
Jandler
Nov 2016 bearbeitet

Für die Wahl des Betriebsrates haben sich sich 7 Kandidaten gemeldet. Leider fehlen uns die Ersatzkandidaten. Wenn nun nach der Wahl der 7 Mitarbeiter in den Betriebsrat während der Amtszeit ein Mitglied ausfällt und kein Ersatzkandidat nachrücken kann, wie muss man dann verfahren?

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Community-Antworten (4)

F
freddy

03.04.2006 um 18:59 Uhr

Dann muss neu gewählt werden.

J
joe

04.04.2006 um 10:02 Uhr

Dann führt ein sogenannter Rumpfbetriebsrat die Geschäfte des Betriebsrats weiter bis zur nächsten Wahl.

G
gbi

04.04.2006 um 16:21 Uhr

..also entweder freddy oder Joe hat recht... ???????

K
Kölner

04.04.2006 um 18:33 Uhr

@gbi Beide. Das gibt es auch hier im Forum mal! §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 22 BetrVG führen da weiter!

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