Muß die konstituierende Sitzung des neugewählten Betriebsrats binnen Wochenfrist nach dem letzten Wahltag stattgefunden haben, oder muß lediglich zur konstituierenden Sitzung eingeladen sein
Erstellt am 03.04.2006 um 15:17 Uhr von Fayence Hallo Joe, innerhalb der Wochenfrist muss einberufen sprich eingeladen werden.