Erstellt am 14.05.2018 um 09:56 Uhr von celestro
Es müssen IMMER mindestens 2 Personen die Urne "bewachen" und davon muß IMMER mindestens eine Person dem WV angehören.
Also entweder 2 Personen vom WV, oder zumindest 1 WVM PLUS 1 Wahlhelfer.
Und wenn mal jemand Pipipause machen muß, muß man halt kurz jemanden heran holen.
Erstellt am 14.05.2018 um 10:03 Uhr von Jakobus
Um das heranholen geht es jetzt aber mal...
Muss der Herangeholte ein Wahlhelfer oder ein Wahlvorstandsmitglied sein oder reicht ein weiterer Mitarbeiter des Unternehmens?
Erstellt am 14.05.2018 um 10:19 Uhr von celestro
Ich zitiere mich mal selbst:
"Es müssen IMMER mindestens 2 Personen die Urne "bewachen" und davon muß IMMER mindestens eine Person dem WV angehören. Also entweder 2 Personen vom WV, oder zumindest 1 WVM PLUS 1 Wahlhelfer."
alle anderen Personen haben mit der Abwicklung der Wahl "nichts zu tun". Also NEIN, irgendein Mitarbeiter geht nicht.