Hallo,

in der Vergangenheit war es bei uns im Betrieb oft so, dass die Geschäftsleitung ein Mitglied des Betriebsrats zu sich beordert hat, um "mal eben" etwas zu unterschreiben.

Für die Zukunft möchte ich dies durch eine Geschäftsordnung unterbinden.

Ist dies durch §5 Absatz 1 dieser Mustergeschäftsordnung gewährleistet oder ist noch eine Ergänzung nötig? Kennt ihr vielleicht ein Muster in dem dies ausführlicher formuliert ist?