Erstellt am 31.03.2006 um 16:31 Uhr von norbert
ja, wenn die Mitarbeiter die Voraussetzungen der §§ 7+8 BetrVG erfüllen. Sind in einem Betrieb mindestens 5 Mitarbeiter beschäftigt, von denen 3 wählbar sind, gibt es einen Betriebsrat - 1 Person. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 14a BetrVG und der Wahlordnung.