Schulungsanspruch Vertreter EIn-Mann-Betriebsrat
Wir haben einen Einköpfigen Betriebsrat. Hierzu gibt es auch einen Vertreter. Wie sind dessen Schulungsansprüche? Kann der Betriebsrat (Betriebsobmann) den Vertreter genauso auf eine Schulung schicken wie es z.B. ein Gremium von 3 Personen kann? Beschluss fassen und wegschicken? (mit der Kostenübernahme der GF natürlich). Das Ersatzmitglied hat keinerlei praktische Erfahrungen. Wäre toll wenn mir da jemand eine Antwort geben könnte. Danke Ralph
Community-Antworten (1)
10.05.2018 um 11:42 Uhr
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