Erstellt am 31.03.2006 um 12:38 Uhr von viktor
Derjenige, der eine Wahl fordert, geniesst Kündigungsschutz. Die Arbeitgeber sind aber erfinderisch. Wenn bei Euch schon seit Jahren der AG eine Wahl verhindert, wird er Mittel und Wege finden, unliebsame Gesellen aus dem Betrieb zu entfernen.
Darum ist es günstig, sich der Mithilfe der Gewerkschaft zu bedienen, die ebenfalls beim Arbeitgeber eine Wahl einfordern kann. Man ist dann beim ersten Schritt aus der Schußlinie und die Gewerkschaft kann auch bei der Durchführung der Wahl helfen.
Wichtig ist noch, dass man gewiss ist, auch Mitstreiter zu haben. Eine Wahl die dann scheitert, weil keine Kandidaten da sind, ist eine Nullnummer.
Erstellt am 03.04.2006 um 10:55 Uhr von Benno_BRB
Richtig Viktor und dann gibt es da noch die Nötigkeit, dass die Gewerkschaft auch in dem Betrieb vertreten sein muss. Zusätzlich wäre eine gewisse Organisationsstruktur sehr hilfreich. Bei nur einem oder drei Gewerkschaftsmitgliedern wird sich die Gewerkschaft um die BR-Wahlen genauso schwer tun wie die Belegschaft.
Benno