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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erstwahl Betriebsrat - wie können wir vorgehen ??

E
egon
Nov 2016 bearbeitet

Wenn wir zum ersten Mal einen Betriebsrat gründen/ wählen wollen (Betriebstei ca. 30 Mitarbeiter/ gesamt ca. 250) was sind die wichtigsten ersten Schritte? Wie verhält es sich mit dem Kündigungsrecht/-schutz für den Initiator? (Arbeitgeber versucht dies seit Jahren zu verhindern und kein MA traut sich)??

Vielen Dank für die Mühe der Beantwortung schon heute! Egon

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Community-Antworten (2)

V
viktor

31.03.2006 um 14:38 Uhr

Derjenige, der eine Wahl fordert, geniesst Kündigungsschutz. Die Arbeitgeber sind aber erfinderisch. Wenn bei Euch schon seit Jahren der AG eine Wahl verhindert, wird er Mittel und Wege finden, unliebsame Gesellen aus dem Betrieb zu entfernen.

Darum ist es günstig, sich der Mithilfe der Gewerkschaft zu bedienen, die ebenfalls beim Arbeitgeber eine Wahl einfordern kann. Man ist dann beim ersten Schritt aus der Schußlinie und die Gewerkschaft kann auch bei der Durchführung der Wahl helfen.

Wichtig ist noch, dass man gewiss ist, auch Mitstreiter zu haben. Eine Wahl die dann scheitert, weil keine Kandidaten da sind, ist eine Nullnummer.

B
Benno_BRB

03.04.2006 um 12:55 Uhr

Richtig Viktor und dann gibt es da noch die Nötigkeit, dass die Gewerkschaft auch in dem Betrieb vertreten sein muss. Zusätzlich wäre eine gewisse Organisationsstruktur sehr hilfreich. Bei nur einem oder drei Gewerkschaftsmitgliedern wird sich die Gewerkschaft um die BR-Wahlen genauso schwer tun wie die Belegschaft.

Benno

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