Erstellt am 31.03.2006 um 10:53 Uhr von Norden
Nein, ist nicht zulässig.
Erstellt am 31.03.2006 um 10:59 Uhr von Sarah
Vielen Dank Norden für die schnelle und klare Antwort.
Erstellt am 31.03.2006 um 11:01 Uhr von Norden
Warte aber ruhig noch andere Einschätzungen ab. Ich irre auch manchmal...
Erstellt am 31.03.2006 um 11:10 Uhr von Kölner
Ist schon so wie Norden das schreibt! § 20 BetrVG
Erstellt am 31.03.2006 um 11:26 Uhr von Benno_BRB
Zulässig nicht. Aber sehr aufschlusseich, wem man seine Stimme gibt.
Wenn der AG sehr AN-freundlich ist, bräuchte man theoretisch keinen BR.
Ist er nicht sonderlich AN-freundlich sollte man einen BR haben. Ist er ein Stinker muss man einen BR haben!!!
Also selbst Gedanken machen und dann ankreutzen...