Hallo Zusammen,

Das die Beeinflussung der Wahl durch den Arbeitgeber, z.B. durch das Androhen von Nachteilen oder durch Versprechen von Vorteilen nicht statthaft ist, ist klar. Darf der Arbeitgeber aber ganz normale Wahlwerbung betreiben (z.B. Flugblätter mit Wahlempfehlung)?

Vielen Dank für Eure Hilfe