Betriebsausschuss - nach Wahl anfechtbar?
Bei der Wahl des Betriebsausschusses wurden wir etwas überrumpelt; das heisst es sind die Alten gewählt worden. Besteht die Möglickeit diese Wahl anzufechten weil vom Vorsitzenden wir Neuen nicht richtig informiert worden sind , welche Wahlmöglichkeiten bestehen,( Listenwahl oder Personenwahl)und wir gesagt bekamen vom Vorsitzenden dass keine Listenwahl gemacht werden darf. Bei Listenwahl wären sicherlich von den "Neuen " einer in Ausschuß drin. Hat der Vorsitzende nicht alle Informationen zu geben wie die Wahlen zu führen sind?
Danke...für eure Antwort im voraus.
Community-Antworten (3)
29.03.2006 um 17:47 Uhr
Hallo Brrob, Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit gewählt. (§27 BetrVG) Jedes BR-Mitglied darf sich zur Wahl stellen oder einen Vorschlag machen. Gruß egni
29.03.2006 um 18:06 Uhr
egni,
wirklich die "Grundsätze der Verhältnismäßigkeit"?
Oder vielleicht doch die der Verhältniswahl?
30.03.2006 um 13:31 Uhr
Hallo Brrob,
auch die Wahl der BA-Mitglieder hängt davon ab wieviele Vorschlagslisten eingereicht werden. Bei mehreren Listen mit Vorschlägen kann jeder BR nur 1 Stimme auf eine Liste geben. Das Ergebnis wird nach dem Hondtschen System ermittelt.
Wird nur eine Liste angefertigt, erfolgt die Wahl nach der Mehrheitswahl und jeder BR hat so viele Stimmen wie Mitglieder zu wählen sind.
Vor der Wahl muß entschieden werden, ob jedes Mitglied in einem einzelnen Wahlgang gewählt wird oder alle zusammen. Bei mehreren Wahlgängen jeweils nur 1 Stimme, bei einem Wahlgang so viele Stimmen wie Mitglieder zu wählen sind.
Nachzulesen im Fitting zu § 27 BetrVG.
Bei nächster Sitzung Antrag auf Neuwahl des BA stellen, wegen fehlerhaft durchgeführter Wahl.
MfG Angi1
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