Erstellt am 29.03.2006 um 15:47 Uhr von egni
Hallo Brrob,
Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit gewählt. (§27 BetrVG)
Jedes BR-Mitglied darf sich zur Wahl stellen oder einen Vorschlag machen.
Gruß egni
Erstellt am 29.03.2006 um 16:06 Uhr von Ramses II
egni,
wirklich die "Grundsätze der Verhältnismäßigkeit"?
Oder vielleicht doch die der Verhältniswahl?
Erstellt am 30.03.2006 um 11:31 Uhr von Angi1
Hallo Brrob,
auch die Wahl der BA-Mitglieder hängt davon ab wieviele Vorschlagslisten eingereicht werden.
Bei mehreren Listen mit Vorschlägen kann jeder BR nur 1 Stimme auf eine Liste geben. Das Ergebnis wird nach dem Hondtschen System ermittelt.
Wird nur eine Liste angefertigt, erfolgt die Wahl nach der Mehrheitswahl und jeder BR hat so viele Stimmen wie Mitglieder zu wählen sind.
Vor der Wahl muß entschieden werden, ob jedes Mitglied in einem einzelnen Wahlgang gewählt wird oder alle zusammen.
Bei mehreren Wahlgängen jeweils nur 1 Stimme, bei einem Wahlgang so viele Stimmen wie Mitglieder zu wählen sind.
Nachzulesen im Fitting zu § 27 BetrVG.
Bei nächster Sitzung Antrag auf Neuwahl des BA stellen, wegen fehlerhaft durchgeführter Wahl.
MfG
Angi1