Bei der Wahl des Betriebsausschusses wurden wir etwas überrumpelt; das heisst es sind die Alten gewählt worden. Besteht die Möglickeit diese Wahl anzufechten weil vom Vorsitzenden wir Neuen nicht richtig informiert worden sind , welche Wahlmöglichkeiten bestehen,( Listenwahl oder Personenwahl)und wir gesagt bekamen vom Vorsitzenden dass keine Listenwahl gemacht werden darf. Bei Listenwahl wären sicherlich von den "Neuen " einer in Ausschuß drin. Hat der Vorsitzende nicht alle Informationen zu geben wie die Wahlen zu führen sind?

Danke...für eure Antwort im voraus.