Betriebsratsvorsitzenden im Wahlbüro, quasi als Wahlleiter, aushelfen?
Hallo zusammen,
wir arbeiten im Dreischichtsystem und hatten daher Zeit von 6:00 - 6:00 Uhr am Folgetag zu wählen. In der letzten Schicht haben dann die Betriebsratsvorsitzenden an der Wahlurne gesessen und die Stimmen "entgegen genommen". Ist dies rechtlich erlaubt? Hat jemand von Euch Ideen oder Rechtstexte die hierzu was aussagen?
Vielen Dank für Eure Hilfe, es eilt!
Gruß der Bonner
Community-Antworten (5)
04.05.2018 um 10:47 Uhr
So lange Stimmabgabe sollte doch zu zweit machbar sein oder? Den Betriebsratsvorsitzenden ist es nicht erlaubt an der Wahlurne zu sitzen. Der Grund ist hier sehr einfach: Ihr habt zuviele. Es darf nur einen geben. Einen BRV! Und der darf aber bei der Urne sitzen. Mal ein Tipp für die nächste Wahl: macht einfach 2h vor Schichtwechsel Wahlanfang und 2 h nach nochmaligen Schichtwechsel Schluss. So hat jede Schicht die Möglichkeit zu wählen.
04.05.2018 um 11:12 Uhr
Es saß ja der BR Vorsitzende und dessen Vertretung an der Urne
04.05.2018 um 11:33 Uhr
"Es saß ja der BR Vorsitzende und dessen Vertretung an der Urne"
und dagegen ist absolut nichts zu sagen ... sofern diese Personen im Wahlvorstand waren oder als Wahlhelfer eingesetzt wurden.
P.S. Werden Wahlhelfer eingesetzt, so muß aber IMMER ein Mitglied des WV gleichzeitig mit den Wahlhelfern anwesend sein.
04.05.2018 um 12:21 Uhr
Der WV hat bei der Urnenwahl keine Stimmen entgegenzunehmen! Der Wähler hat den Wahlumschlag eigenhändig in die Urne einzuwerfen!
04.05.2018 um 12:41 Uhr
"In der letzten Schicht haben dann die Betriebsratsvorsitzenden an der Wahlurne gesessen und die Stimmen "entgegen genommen"."
Das entgegen genommen steht in Anführungszeichen und ist daher wohl eher nicht wörtlich zu nehmen.
Verwandte Themen
Kilometerpauschale wie berechnet?
ÄlterN´abend zusammen, ein Kollege von uns soll kurzfristig in einem anderen Betrieb aushelfen. Wir gehören einem gastronomischen Konzern an der mehrere Betriebe in der Gegend hat. Nun soll der Kollege w
Wahlvorbereitung | unlautere Methoden des Betriebsratsvorsitzenden |
ÄlterHallo Community, vorab ein Lob für all die aktiven User hier im Forum, einige meiner Fragen konnte ich so schon vorab klären, allerdings eben leider nicht alle. Lasst mich etwas ausschweifen:
Wahlleiter
ÄlterHallo! Wir haben als BR einen Wahlleiter bestellt, dieser hat das Vorbereitungsseminar besucht und hat jetzt die erste Sitzung einberufen -die Sitzung hat noch nicht stattgefunden- Jetzt hat der Wah
Wahl des BR-Vorsitzenden in Abwesenheit in der konstituierenden Sitzung?
ÄlterNach der Wahl lädt der Wahlvorstand zur ersten (konstituierenden) Sitzung des neuen BR ein. Der Ablauf dieser Sitzung ist ja wie folgt: Der Wahlvorstand lässt aus der Runde der neuen BR-Mitglieder
Aushelfen in anderer (alter) Abteilung
ÄlterGuten Abend, gibt es eine Regelung, wie lange eine Person in einer anderen Abteilung aushelfen darf/kann/muss, ohne Zuschläge/ Goodies oder eine gewisse Entlohnung dafür zu erhalten? Der Hintergrund