Wahlauszählung Briefwahlunterlagen - wie kann verhindert werden, dass Wahlumschläge ausgetauscht werden?
Bei uns findet Anfang April die BW statt.Briefwahl Unterlagen sind verschickt.Wie kann verhindert werden das Wahlumschläge ausgetauscht werden oder Personen zugeordnet werden.Der Stimmzettel befindet sich in einem speraten Umschlag ohne Adresse.Jedoch in einem großen Umschlag mit Absender ,zusammen mit der Erklärung ( das man selbst das Kreuz auf dem Stimmzettel gestetzt hat).Wann werden diese Umschläge geöffnet, am Tag der Wahl( wir wählen Anfang April und durch Briefwahl ) oder schon vorher und durch wen?
Community-Antworten (3)
27.03.2006 um 00:04 Uhr
hallo Powerpetra, die zurückgekommenen Freiumschläge müssen vom Wahlvorstand in einem geeigneten Behältnis(verschliessbar) bis zum Wahltag aufbewahrt werden. Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand in öffentlicher Sitzung die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnunggemäss erfolgt (§25), so legt der Wahlvorstand den Wahlumschlag nach Vermerk der Stimmabgabe in der Wählerliste ungeöffnet in die Wahlurne. § 26 Abs. 1 WO Mona-Lisa
27.03.2006 um 00:58 Uhr
Danke Mona-Lisa wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, werden die Freiumschläge erst kurz vor der letzten Möglichkeít der Stimmabgabe geöffnet und zusätzlich noch kontolliert ob eine Wahlberechtigung vorliegt.(Tschuldige für diese vielleicht dumme Frage, aber ich war noch nicht bei so einer Bw dabei.)erst dann kommen die Umschläge mit dem Stimmzettel in die Wahlurne.Kann ich als Listenvertreter dabei sein?
27.03.2006 um 08:49 Uhr
guten Morgen,Powerpetra, aber immer doch! Nicht nur als Listenvertreter. Alle stimmberechtigten Mitarbeiter können dabei zugucken. Daselbe gilt auch für die Stimmauszählung. Gruss Mona-Lisa
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