Verhältnis WV und BR?
Guten Tag! In einer Firma wird der BR neu gewählt. Der Wahlvorstand wurde durch "noch" amtierenden BR eingesetzt.
- Ist es rechtswidrig, wenn an den WV gerichtete Schreiben, wie Einsprüche, Anfragen, ... auch vom BR gelesen werden?
- Müssen Einsprüche schriftlich beantwortet werden, und was kann man tun, wenn nicht?
- Müssen Wahlunterlagen verschlossen aufbewahrt werden, wenn Geschäftsadresse des WV das BR-Büro ist?
Community-Antworten (4)
24.03.2006 um 14:46 Uhr
Hallo HK, zu 1: ja zu 2: ja und wenn nicht den WV auf die Wahlordnung hinweisen. zu 3: ja
24.03.2006 um 14:55 Uhr
Danke pit47, kann man das auch irgendwo nachschlagen? Deine Antwort in Ehren, aber "die Anderen" werden fragen: "Wer ist pit 47 ...?" Also, wie kann ich zweifelsfrei darlegen?
24.03.2006 um 16:05 Uhr
Hallo HK, also zu 1 : Post- und Briefgeheimnis Artikel 10 Grundgesetz zu 2 : § 4 WO 2001 zu 3 : Wenn die Geschäftsadresse des WV das BR-Büro ist, sollte für den WV ein abschließbarer Schrank vorhanden sein für die Wahlunterlagen, auch wegen Datenschutz und Einsicht von nicht berechtigten Personen.
24.03.2006 um 23:47 Uhr
Die Antwort Nr. 1 und die Begründung sind falsch!
Dem Adressaten eines Briefes ist es nicht verwehrt dieses Schreiben Dritten zur Kenntnis zu geben!
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