Erstellt am 24.03.2006 um 09:47 Uhr von Mona-Lisa
hallo Hirnixxl,
im § 27 Abs. 1 BetrVG steht: die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.
Du sagst, die Freigestellten sind natürlich gesetzt. Stimmt insofern, wenn diese beiden Vorsitzender und sein Stellvertreter sind.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 24.03.2006 um 10:16 Uhr von Hirnixxl
Danke Mona-Lisa,
leider bin ich genauso schlau wie vorher. Hab mich wohl nicht richtig ausgedrückt. Ich bin absolut neu im BR aber bereit mich dafür zu engagieren.
Ich verstehe auch die Grundsätze der Verhältniswahl (noch) nicht.
Der alte BR hat mit 2 Listen kandidiert. Wegen allgemeiner Unzufriedenheit haben wir eine 3. Liste eingereicht und immerhin 4 Sitze (von 13) bekommen. Wir haben auch mehr Stimmen bekommen als eine andere (4-Sitze)-Liste.
Ich möchte eigentlich wissen, ober unsere Liste einen Anspruch auf einen Ausschussplatz hat. Da die anderen beiden Listen bedingungslos kooperieren haben wir in einen normalen Wahlverfahren wohl keine Chance.
Danke und einen schönen Tag noch
Hirnixxl
Erstellt am 24.03.2006 um 10:23 Uhr von pit47
Hallo Hirnixxl,
warum hat die vierte Liste keinen Sitz bekommen ?
Wie war denn die Stimmverteilung der Listen ?
Sind BRV und Stellverteter freigestellt nach einer Wahl im BR ?
Fragen über Fragen.
Erstellt am 24.03.2006 um 10:42 Uhr von Hirnixxl
Hallo Pit74,
hatte ich schon geschrieben.
Es gibt nur 3 Listen. Sitzverteilung ist 5-4-4 (nach der Stimmenverteilung korrekt). BRV und Stellvertreter sind wiedergewählt und freigestellt. Eine Wahl zur erneuten Freistellung hat nicht stattgefunden. Die Wahl würde sicher 9:4 für die erneute Freistellung ausgehen.
Sollten wir trotzdem auf eine Wahl (Freistellung) bestehen? Ich meine Freigestellte und BRV müsen nicht ein und dieselbe Person sein. Oder irre ich mich?
Aber hauptsächlich möchte ich erst einmal wissen ob unsere Liste Anspruch auf einen Ausschussplatz hat.
Gruß Hirnixxl
Erstellt am 24.03.2006 um 11:26 Uhr von Rollie
Nein, die Freistellung ist nicht zwangsläufig an den Vorsitzenden oder seinen Vertreter gebunden, wobei es i.d.R. sinnvoll wäre, die Freistellung dem Vorsitzenden einzuräumen.
Mal ganz unrechtlich, zu schreibst, als ginge es um eine politische Wahl und nicht um eine Betriebsratswahl.
Sicherlich kann man ein Gremium aus verschiedenen Listen konstituieren, allerdings sollte der daraus resultierende Betriebsrat als Gremium gemeinschaftlich für die Interessen der Mitarbeiter arbeiten. So wie Du schreibst, besteht ja ne Cliquenwirtschaft, wo man alle Energie in den Machtkampf der Listenmitglieder vergeudet, anstatt sich solidarisch für die Interessen der Mitarbeiter einzusetzen.
Bei der Wahl der Ausschüsse sollte sich das Gremium nicht so sehr auf die Listenverhältnisse konzentrieren, sondern versuchen, die jenigen zu ermuntern, die am ehesten für den entsprechenden Ausschußsitz qualifiziert sind.
Nur mal so meine Meinung.
Erstellt am 24.03.2006 um 11:39 Uhr von pit47
Hallo Hirnixxl,
die Freigestellten müssen neu gewählt werden vom BR.
Einen Anspruch auf einen Sitz im Ausschuß für die Listen gibt es nicht.
Der Betriebsausschuß muß nach § 27 BetrVG aus dem BRV seinen Stellvertreter und in euren Fall aus weiteren 3 Mitglieder bestehen.
Diese Mitglieder sind vom BR aus seiner Mitte geheim zu wählen.
Werden mehrere Wahlvorschläge eingereicht ist eine Listenwahl erforderlich.
Dann sollte nach dem d`Hondtschen Verfahren die Sitze ausgezählt werden.
Also die Stimmenanteile der Listen durch 1, 2 und 3 usw teilen und die Sitze entsprechend der ermittelten Höchstzahlen auf die Listen verteilen.
Erstellt am 24.03.2006 um 11:43 Uhr von Barbara
Kraft Amtes gehören dem Betriebsausschuss der BR-Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende an.
Die Wahl erfolgt durch den BR in einer Sitzung und wird vom BR-Vorsitzenden geleitet.
Bei der Wahl der weiteren Mitglieder des Betriebsausschusses sind die Grundsätze der Verhältniswahl (wer mehr Stimmen bekommt ist gewählt) zu beachten.
Der BR muss die weiteren Mitglieder des Betriebsausschusses zwingend in geheimer Wahl wählen.
Die Berücksichtigung der Gruppen( Listen) ist ab dem 28. 7. 01 nicht mehr erforderlich.
Ein Verstoß gegen diese Formvorschrift macht die Wahl anfechtbar.
Die Wahl muß in einem förmlichen Verfahren unter Nutzung von Stimmzetteln erfolgen. Dass diese vorgedruckt sind, ist nicht erforderlich.
Es reicht handschriftliche Ausfüllung durch die Wählenden. Weiterhin muss die Möglichkeit bestehen, die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen zu können.
Eine Wahlkabine ist nicht erforderlich
Also : Der Vorsitzende und sein Vertreter sind schon des Amtes wegen drin.
- weitere Ausschussmitglieder müssen geheim ( mit Stimmzetteln) gewählt werden
- jedes BR- Mitglied hat das Recht Kandidaten für den Ausschuss vorzuschlagen (ihr könnt auch Vorschläge machen)
- wer mehr Stimmen bekommt ist drin.
Erstellt am 24.03.2006 um 11:54 Uhr von pit47
Hallo Barbara,
bei der Wahl zum Betriebsausschuß kann nach der Verhältnis- oder Mehrheitswahl gewählt werden.
Erstellt am 24.03.2006 um 12:27 Uhr von Hirnixxl
Danke euch allen,
ja Cliquenwirtschaft gibt es bei uns. Wir haben den begründeten Verdacht, das unser BRV und Stellvertreter ihr eigenes Süppchen kochen.
Z.B.: Beschwerden werden trotz Zusage nicht behandelt, einfach ausgesessen.
Einzelne Mitarbeiter die benachteiligt werden wissentlich nicht zu unterstützen.
Betriebsvereinbarungen werden nicht überwacht.
Aussage vom BRV: "Was die Schichtführer machen interessiert mich einen ...dreck."
Versuche den Neulingen im BR den Zugang zu Lehrgängen zu erschweren,
usw.
Ich glaube, dass sie einfach nur faul sind.
Gruß Hirnixxl
Erstellt am 24.03.2006 um 13:04 Uhr von Tom
@ Barbara
""...die Berücksichtigung der Gruppen (Listen) ist ab dem 20.7.01 nicht mehr erforderlich.""
Wo kann ich das nachlesen???
Erstellt am 24.03.2006 um 23:11 Uhr von Ramses II
Tom,
da hat Barbara etwas falsch interpretiert. "Gruppen" waren früher "Arbeitnehmer" und "Arbeiter", das hat mit "Listen" überhaupt nichts zu tun.
Hirnixxl,
fantastisch dieser Thread! Viele Beiträge, aber keiner der weiterhilft.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder Ihr (d.h. das BR-Gremium) stellt eine gemeinsame Bewerberliste für den Betriebsausschuss auf. Dann wird vermutlich folgendes passieren: Liste 1 und 2 werden zusammen 3 oder 4 Bewerber aufstellen, Ihr z.B. drei Bewerber. Jedes BRM darf maximal drei Stimmen vergeben, aber pro Bewerber maximal eine. Liste 1 und 2 haben zusammen damit 27 Stimmen die auf die 3 oder 4 Bewerber dieser beiden Listen verteilt werden, das bedeutet dass drei Bewerber dieser Listen mindestens 7 Stimmen bekommen. Ihr könnt Eure 3*4 Stimmen verteilen wie Ihr wollt. Keiner Eurer Kandidaten wird damit mehr als vier Stimmen bekommen, Ihr seid raus!
Zweite Möglichkeit: Ihr macht Eure eigene Bewerberliste für den Betriebsausschuss. Dann können sich Liste 1 und 2 überlegen ob sie eine gemeinsame Liste machen, oder auch beide eigene.
Machen beiden eigene Listen, dann wird die Wahl 5-4-4 Stimmen ergeben. Damit ist aus jeder Liste der erste gewählt, Euer Kandidat also auch.
Machen 1 und 2 zusammen eine Liste, so bejkommt diese 9 Stimmen, Eure aber 4. Die d'Hondt Zahlen für diese gemeinsame Liste wären 9; 4,5 und 3. Also würden zwei Bewerber aus dieser Liste reinkommen und ein Bewerber aus Eurer Liste.
Du siehst: Ihr müsst nur Eure eigene Bewerberliste machen, dann bringt Ihr auch Euren Kandidaten durch.
Dieser Beitrag erschien in unserer Reihe: Die merkwürdige "Demokratie" der Persönlichkeitswahl
Erstellt am 24.03.2006 um 23:23 Uhr von Fayence
Die merkwürdige "Demokratie" der Persönlichkeitswahl
Ist dieser Titel unter Belletristik oder Sachbuch zu finden?
Erstellt am 24.03.2006 um 23:33 Uhr von Ramses II
Ich suche ja auch noch.
Ebenso wie ich auch noch die Antwort suche zu der Frage die ich mal gehabt habe.
Vielleicht hätte ich aber auch mehr Lyrik einstreuen sollen?
Oder leerst Du Deinen Hafersack nicht so häufig?
Oder habe ich etwas völlig falsch verstanden? Das wäre einfach nicht gut.
Erstellt am 24.03.2006 um 23:37 Uhr von Fayence
Wo nichts drin ist, kann man auch nichts leeren.
Den Link suche ich gerne noch einmal raus, finde ich auch einfach nur gut, dass Du hier noch einmal "Gehirnschmalz" opfern willst.
Erstellt am 24.03.2006 um 23:46 Uhr von Ramses II
Wunder der Technik.
Sonst klappt das doch auch immer.
Also habe ich es noch einmal probiert...