Kann der Wahlvorstand die Wahlversammlung - anders als im Wahlausschreiben angekündigt - nachträglich verlängern?

Obwohl wir als WV die Wahlversammlung für unsern 44-Leute-Betrieb flexibel auf 2 Tage a 3 Stunden gelegt haben und die Briefwahl lange genug promotet haben, gibts jetzt ein Problem. Mitarbeiter, die vorher nicht wussten, dass sie an beiden Tagen nicht im Büro sein werden (das passiert bei uns sehr kurzfristig), bitten jetzt um Verlängerung der Öffnungszeit unseres Wahllokals.
Geht das? Ich find in keinem Gesetz oder Leitfaden etwas darüber. Eine kompetente Antwort nützt mir allerdings nur bis morgen (Fr 24.03. 13 Uhr) was.