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(Tätigkeits)Nachweislisten - wann gilt etwas als stillscheigende Zustimmung?

F
Fritz
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns wurden vor ca 2 Jahren Nachweislisten eingeführt,auf denen Zusammenhangstätigkeiten (Schule)einzutragen sind.Der BR hat disen Listen nicht ausdrücklich zugestimmt,aber an Verbesserungen mitgearbeitet.Auch die BR-Mitglieder haben diese Listen ausgefüllt und abgegeben.Gilt das schon als stillschweigende Zustimmung?Ein Kollege ist abgemahnt worden, weil er die Listen nicht abgegeben hat und wehrt sich natürlich dagegen.

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Community-Antworten (1)

H
Homeland25

28.03.2006 um 14:59 Uhr

Also ich würde da mal in den Fitting-Kommentaren zum § 94 BetrVG nachlesen, ob euer Mitwirken als Zustimmung ausgelegt werden kann, oder Rechtsanwalt anfragen, denn eine Abmahnung ist eine heikle Sache, da würd ich schon auf Nr. Sicher gehen...

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