Hallo! Kann der Wahltermin nach Bekanntgabe beim Arbeitgeber nachträglich um eine Woche nach hinten verschoben werden?
Erstellt am 17.03.2006 um 11:09 Uhr von pit47 Hallo Schlange, wenn zwingende Gründe vorliegen und die Änderung rechtzeitig schriftlich bekannt gemacht worden ist, kann der Wahlvorstand den Termin verschieben.