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Vorschlaglisten - müssen die den Bewerbern vorgelegt werden?

P
Poncho
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, ich habe folgende Frage, wenn ich mich als Betriebsrat bewerben möchte, müssen mir alle bereits bestehenden Vorschlaglisten vorgelegt werden

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Community-Antworten (5)

H
Heini

22.01.2006 um 18:48 Uhr

Nein !!!!!!!

P
Poncho

22.01.2006 um 18:56 Uhr

Hallo Heini und Ihr anderen Leser bzw. hoffentlich Bald-Antworter, das würde ja heißen, wenn ich die Kollegen auf der bestehenden Vorschlagliste nicht als BR akzeptiere, daß ich eine eigene Liste aufmachen müßte. Wenn dieses anderen Kollegen genauso geht, würde eine Liste mit 5 Bewerbern entstehen + u.U. einige Listen mit nur jeweils einen Bewerber. Auf Nachfrage muß mir da der Wahlvorstand Auskunft geben ??

RI
Ramses II

22.01.2006 um 19:17 Uhr

Poncho,

um es mal ganz provokativ zu fragen: Du willst also nur dann kandidieren wenn die anderen Kandidaten noch weniger geeignet sind als Du?

H
Heini

22.01.2006 um 20:32 Uhr

Poncho fragt u.a.: Auf Nachfrage muß mir da der Wahlvorstand Auskunft geben ??

Antwort: Nein !!!! Der Wahlvorstand DARF Dir und anderen Kollegen keine Auskunft geben.

RI
Ramses II

22.01.2006 um 21:03 Uhr

Heini,

hast Du auch einen Beleg für Deine Behauptung der WV DÜRFE keine Auskunft geben?

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