Wer darf an BR-Wahl teilnehmen ?
Vielleicht kann mir jemand schnell helfen?
- Dürfen sich Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen zur Wahl als Kanditat stellen???
- Wielange muß ein Arbeitnehmer in der Fa. sein um wahlberechtigt zu sein? Wir haben z.Zt. viele Neueinstellungen.
- Ab welchen Beschäftigungszeitraum darf man sich als Kandidat aufstellen lassen?
- Wir haben eine eigentliche Rentnerin, die ab und zu arbeiten kommt, ist diese wahlberichtigt?
Community-Antworten (2)
15.03.2006 um 19:13 Uhr
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Wahlberechtigt sind alle AN, die mindestens 18 Jahre alt sind. Nur wenn die Befristung vor den Wahltermin fällt, dann ist keine Kandidatur möglich, da der AN von der Wählerliste verschwindet, wenn er keine Verlängerung bekommt.
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wie 1., nur für die Kandidatur sind 6 Monate Betriebszugehörigkeit nötig.
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6 Monate
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Ist das eine AN im Betrieb, wohl eher nicht.
16.03.2006 um 16:32 Uhr
Ich glaube, dass Norden die Antworten zu Frage 1 und 2 vertauscht hat- oder bin ich auf dem Holzweg und habe trotz Forum noch nichts gelernt?
zu 4.- DIese AN würde ich als geringfügig Beschäftgite betrachten und wählen lassen. Lasse mich aber gern von kompetenteren Kollegen korrigieren.
Zu 1.- An der Befristung würde auch keine Wahl des AN etwas ändern; der Kandidat müsste dann aus dem BR ausscheiden, der besondere Kündigungsschutz greift dann nicht.
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