Erstellt am 15.03.2006 um 18:13 Uhr von Norden
1) Wahlberechtigt sind alle AN, die mindestens 18 Jahre alt sind. Nur wenn die Befristung vor den Wahltermin fällt, dann ist keine Kandidatur möglich, da der AN von der Wählerliste verschwindet, wenn er keine Verlängerung bekommt.
2) wie 1., nur für die Kandidatur sind 6 Monate Betriebszugehörigkeit nötig.
3) 6 Monate
4) Ist das eine AN im Betrieb, wohl eher nicht.
Erstellt am 16.03.2006 um 15:32 Uhr von edelweis
Ich glaube, dass Norden die Antworten zu Frage 1 und 2 vertauscht hat- oder bin ich auf dem Holzweg und habe trotz Forum noch nichts gelernt?
zu 4.- DIese AN würde ich als geringfügig Beschäftgite betrachten und wählen lassen. Lasse mich aber gern von kompetenteren Kollegen korrigieren.
Zu 1.- An der Befristung würde auch keine Wahl des AN etwas ändern; der Kandidat müsste dann aus dem BR ausscheiden, der besondere Kündigungsschutz greift dann nicht.