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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kandidat für die Betriebsratswahlen 2006 verstorben :-((

T
Toto
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgende Frage zu den Betriebsratswahlen 2006:

Wir wählen am 30.03.+31.03.06! Wir haben eine Listenwahl mit vier gültigen Wahlvorschlägen. Leider ist letztes Wochenende ein Kollege, der als Kandidat auf einer dieser Listen stand, verstorben :-(

Die entsprechende Liste auf der der Kollege stand umfasst vier Kandidaten. Der verstorbene Kollege steht (stand?) auf dem dritten Listenplatz.

Was müssen wir jetzt machen ? Müssen wir überhaupt was machen ?

Muß der Kollege auf den Wahlzetteln noch aufgeführt werden ? Müssen wir mit einem neuen Wahlausschreiben starten?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank im vorraus.....

3.35901

Community-Antworten (1)

O
Olaf0412

15.03.2006 um 14:53 Uhr

Zunächst einmal: Mein aufrichtiges Beileid zu Eurem Verlust.

Und jetzt versuche ich, eine Antwort auf die Frage zu finden:

Laut Fitting (zu § 8 WO (Rn. 4)) hat der Wahlvorstand in diesem Fall den 'nicht mehr wählbaren Kandidaten' auf der Vorschlagsliste streichen und die Liste als solche dennoch zur Wahl zuzulassen. Die Wähler sind in gleicher Weise und an den selben Stellen auf den Verlust der Wählbarkeit des Wahlbewerbers hinzuweisen, wie dies für die Bekanntmachung der Vorschlagslisten erfolgt ist.

Auf dem Stimmzettel ist der Verstorbene nicht mehr aufzuführen, allerdings müssen bereits gedruckte Stimmzettel auch nicht geändert oder neu gedruckt werden.

Gruß, Olaf

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