Erstellt am 15.03.2006 um 08:19 Uhr von Norden
Bitte die Beiträge dieses Störenfrieds ungehend lösen. Danke liebe Admins.
Wenn die Frage ernst gemeint sein sollte: Dein Kündigungsschutz hat mit dem Zeitpunkt Deiner Aufstellung auf die Wählerliste begonnen.
Der Kündigungsschutz greift nur bei betriebsbedingten Entlassungen.