Erstellt am 15.03.2006 um 07:51 Uhr von Norden
Auch Anlernlinge, Praktikanten, Volontäre und Umschüler sind Arbeit-
nehmer,wobei jedoch Schüler- und Studentenpraktikanten in der Regel keine Arbeitnehmer sind.
Gutes Indiz: Haben die Praktikanten einen Vertrag mit Eurem Betrieb, ob oder wer (z.B. Arbeitsagentur) bezahlt, spielt dort keine Rolle. Ich habe mal gelesen, dass die Praktikanten mindestens drei Tage im Betrieb sein müssen.
Es gibt auf jeden Fall kein rechtskräftiges Urteil.
Erstellt am 15.03.2006 um 08:02 Uhr von Norden
Kleiner Tipp:
Hier im Forum unter dem Stichwort Praktikanten suchen, da sind schon mehere Diskussionen "am Laufen gewesen"...