Erstellt am 14.03.2006 um 14:46 Uhr von pit47
Hallo p.g.,
der Wähler wird auf der Wählerliste abgehakt und bekommt dann seinen Stimmzettel. Ist er nicht auf der Wählerliste, darf er auch nicht wählen.
Erstellt am 14.03.2006 um 15:02 Uhr von p.g.
Erstellt am 15.03.2006 um 10:23 Uhr von Angi1
Hallo,
der Wähler bekommt, nachdem festgestellt wurde das er auf der Wählerliste steht, den Stimmzettel und den Umschlag.
Nachdem er diesen ausgefüllt hat und in den Umschlag gesteckt hat, wird bevor der Umschlag in die Urne geworfen wird, der Wähler auf der Liste abgehakt.
Siehe dazu § 13 Abs. 3 WO
Laut Fitting ist das abhaken auf der Wählerliste der "Vermerk über die erfolgte Stimmabgabe".
Verstöße hiergegen führen nach Maßgabe des § 19 BetrVG zur Anfechtbarkeit der Wahl.
Damit soll Manipulationen vorgebeugt und sichergestellt werden, dass jeder nur einen Umsschlag in die Urne wirft.
MfG
Angi1