Erstellt am 14.03.2006 um 11:39 Uhr von einfachIch
..ich sage schon mal bitte.
der zweite (unerfahrene) ist ansprechpartner nach dem gesetz, oder ihr habt zwei stellvertreter gewählt.
habt ihr ? macht doch aus dem unerfahrenen, einen erfahrenen ....
Erstellt am 14.03.2006 um 12:53 Uhr von w-j-l
Fehler in der Amtführung sind unproblematisch, solange sich nicht beeinträchtigte oder unwillige (bzw. böswillige) BR-Mitglieder dagegen wenden, und solange nicht mit fehlerhaften Begleitumständen Anträge des AGs abgelehnt werden.
Wenn ihr z.B. einer personellen Maßnahme zustimmt, dann kann sich der AG auf die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung berufen.
Erst wenn ihr ablehnt, dann wird ein guter Anwalt im Falle einer Ersetzungsklage zuerst mal die Rechtmäßgkeit der Beschlussfassung in Frage stellen.