Hallo,

ich bin seit 12 Jahren freigestellter Betriebsrat. Falls ich demnächst nicht wiedergewählt werden sollte, habe ich dann Anspruch auf Weiterqualifizierung, da ich so lange nicht mehr in meinem Beruf tätig war? Müßte mir der Arbeitgeber das finanzieren und mich auch dafür freistellen (falls es Ganztags-Weiterbildungen sind)?

Gruß,
Polz