Darf auch der Arbeitgeber bei der Stimmabgabe im Wahllokal sein?

Ich denke mal nein, wegen der möglichen Beeinflussung (böse Blicke, Kontrolle, wer wählt).

Und wie ist es mit der Anwesenheit des Arbeitgebers und/oder seinen Leitenden Angestellten bei der öffentlichen Stimmauszähulung?

Ich denke mal ja, da ja kein EInfluss genommen werden kann.