Arbeitgeber im Wahllokal - erlaubt?
Darf auch der Arbeitgeber bei der Stimmabgabe im Wahllokal sein?
Ich denke mal nein, wegen der möglichen Beeinflussung (böse Blicke, Kontrolle, wer wählt).
Und wie ist es mit der Anwesenheit des Arbeitgebers und/oder seinen Leitenden Angestellten bei der öffentlichen Stimmauszähulung?
Ich denke mal ja, da ja kein EInfluss genommen werden kann.
Community-Antworten (5)
13.03.2006 um 10:54 Uhr
Hallo Guido, das Wahlverfahren muß so gestaltet werden, daß der Wähler seine Stimme unbeeinflußt und unbeobachtet abgeben kann. Wer sich nicht traut unter den Augen des AG das Wahllokal zu betreten, sollte Briefwahl beantragen. Auch bei der Stimmenauszählung kann der AG dabeisein.
13.03.2006 um 10:56 Uhr
Ob der Arbeitgeber während der Stimmabgabe im wahllokal anwesend sein darf, kann ich auch nirgendwo genau nachlesen, würde aber auch zu Deiner Denkweise hin tendieren.
Auch so bei der Auszählung: Diese ist in jedem Fall (betriebs-)öffentlich, und jeder interessierte Betriebsangehörige (also auch der AG) hat das Recht, anwesend zu sein.
13.03.2006 um 11:12 Uhr
Die Frage würde ich mir gemäß § 12 WO nicht stellen. Der AG hat nicht ständig im Wahllokal zu sein, sondern nur der WV und Wahlhelfer! Zudem steht der Eintritt in das Wahllokal nur denjenigen zu, die an den Wahlen teilnehmen dürfen - alle weiteren "Anwesenheitsversuche" sind durch den WV zu unterbinden!
13.03.2006 um 11:14 Uhr
Ich würde die AG-Vertreter freundlich aber bestimmt darum bitten, das Wahllokal bzw. das Umfeld zu verlassen.
Des weiteren würde ich dokumentieren, falls Wähler das Wahllokal oder den Bereich wieder verlassen, weil sie sich beobachtet fühlen. Ich hielte das für unzulässige (und in diesem Falle erfolgreiche) Beeinflussung der Wahl, wobei die Wertung aber sicher auch davon abhängt, was bei Euch im Vorfeld möglicherweise gelaufen ist. Wenn z.B. Stimmung gegen die Wahl gemacht wurde, und mit Kündigungen gedroht wurde, dann würde ich darin einen solche Beeinflussungsversuch sehen.
Bei uns im Betrieb hätte ich nichts dagegen wenn gelegentlich einer reinschaut, weil ich die AG gut genug kenne, und weil auch die vor der Wahl (ebenso wie ich) ganz neutral für Kandidaturen aus allen Betriebsteilen und für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung geworben haben.
13.03.2006 um 15:06 Uhr
Ich würde die Vorgehensweise von w-j-l unterstützen + den AG sauber anfahren:
Der Wahlvorstand teilt dem AG mit, dass er die (von mir aus "ständige") Anwesenheit des AG nicht wünscht. Er teilt ihm mit, dass er diese Mitteilung unter Anwesenheit von Zeugen x und y macht. Er teilt mit, dass über diesen Vorgang eine Aktennotiz erstellt wird Er teilt mit, dass in der Aktennotiz des Wahlvorstandes auch Reaktionen des AG daraufhin vermerkt werden. Er teilt mit, dass ggf. der gesamte Vorgang unter dem juristischen Aspekt der potentiellen Wahlbeeinflussung geprüft werden wird.
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