Die konstituierende Sitzung muß innerhalb einer Woche nach Stimmauszählung stattfinden;
meine Frage ist nun:
Darf diese Wochenfrist einfach übergangen werden?
Wenn ja, welcher § rechtfertigt dieses, bzw. wenn es nicht erlaubt ist diese Frist zu umgehen, wie fordere ich (neugewähltes Betriebsratmitglied) den Wahlvorstand auf den Termin festzulegen.