Hallo,
habe mich zur Wahl gestellt und versucht mit so vielen Kollegen wie möglich
zu sprechen- ist aber nicht möglich...
Jetzt haben einige Kollegen mit meiner
Zustimmung und der des AG einige Wahlplakate im Betrieb angebracht.
Der Wahlvorstand hat protestiert und einige der Plakate entfernt.
Ich habe in diesem Forum gelesen, daß er das nicht darf. Ich finde nirgendwo etwas über die Befugnisse des WV. Wenn Werbung Privatsache ist- wie hier gesagt wurde, auf was können die sich dann berufen? Laut Nachfrage wäre das wohl nicht gerecht weil es ja halt nicht jeder macht- kann aber jeder!
Also meine Frage: Was darf der Wahlvorstand mir verbieten und wo steht es
geschrieben? Danke im Voraus