Verlagerung der Ausbildung dringend Hilfe - hat der aufnehmende BR ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG?
Dringend Hilfe
ein Azubi soll bei uns seine Ausbildung beenden. Unser Unternehmen ist vom Ursprungsort ca 100 Km entfernt. der Azubi würde dies sogar machen. Soweit sogut. Haben wir nicht als aufnehmender Betrieb eine Mitbestimmung nach 99? AG sagt, hier liegt nur eine zwecks der Ausbildung Verlagerung statt. Bis zum Ausbildungsende sind es noch ca 4 Monate. Weiter sagt der AG, der Azubi soll auch mal unser Werk kennenlernen.
Wir sind der Meinung, wir als aufnehmender Betrieb haben hier eine Mitbestimmung nach 99.
Brauchen dringend Hilfe!!!!!!
Community-Antworten (1)
08.03.2006 um 14:32 Uhr
Natürlich habt ihr da ein Mitspracherecht nach § 99. Warum wollt ihr denn den Azubi nicht haben? Nimmt er jemand anderen den Ausbildungsplatz weg? So mitten im Jahr? Versteh ich nicht ganz. Aber auf jeden Fall Mitspracherecht...
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