Erstellt am 07.03.2006 um 19:27 Uhr von Abakus
Ja, dann ist sie ungültig. Kann man es auch nachweisen?
Erstellt am 07.03.2006 um 20:36 Uhr von Heini
Die Vorschlagsliste ist nichtig. Sollte der Wahlvorstand solch eine Liste zur Wahl zulassen, gäbe es einen Grund für eine Wahlanfechtung.
Erstellt am 08.03.2006 um 09:09 Uhr von Benno_BRB
Moins!
@Heini:
Achtung da habe ich auch schon einen Dämpfer bekommen.
@all:
Lest mal die Beiträge von letzter und vorletzter Woche!
Die Vorschlagslisten können nur auf Richtigkeit überprüft werden. Wenn die Liste gut "gefälscht" wurde kann kein WV erkennen ob die Liste ungültig ist oder nicht.
Lediglich die Form und die Kandidaten mit ihren Unterstützern können nach den bekannten Kriterien überprüt werden.
- MEHR NICHT !!!! -
Benno
Erstellt am 08.03.2006 um 19:36 Uhr von Abakus
@Benno
Deswegen meine Nachfrage: "Kann man es auch nachweisen?"
Nachweisen könnte man es wahrscheinlich nur durch Zeugenaussagen.
Erstellt am 08.03.2006 um 19:58 Uhr von Rattle
hallo,
es werden drei wahlberechtigte arbeitnehmer gebraucht die bezeugen können das ein kandidat später eingefügt wurde, nachdem die stützunterschriften geleistet wurden.
mfg
Erstellt am 09.03.2006 um 06:57 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Danke Rattle!!!
Benno