Hallo!
Bei uns stehen Betriebsratswahlen an.
Unser Betrieb besteht aus 29 Leuten.
Wobei der Geschäftsführer sowie 4 weitere Angestellte Anteilseigner dieses Unternehmens sind. Dieses ist in einem Gesellschaftervertrag geregelt.
Wir haben diese 5 Personen nicht mit auf die Wählerliste gesetzt.
Die 4 Anteilseigner haben Einspruch gegen die Wählersiste eingelegt und sehen sich als "normale" Arbeitnehmer (arbeiten alle im Unternehmen mit, haben keine Prokura, sind aber Zeichnungsberechtigt).
Dabei berufen Sie sich auf §5 des BVG.
Haben Sie Recht? Der Wahlvorstand hat sie aus der Wählersliste ausgeschlossen, da sie als Anteilseigner offensichtlich die Interessen des AG vertreten und nicht die der AN.