Hallo zusammen,
bei uns im Betrieb sind 5 Betriebsratsmitglieder zu wählen.
Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass eine Listenwahl durchzuführen ist.
Kann mir bitte jemand anhand eines Beispiels erklären wie die Auszählung nach der Wahl zu erfolgen hat.
Einen Anspruch auf einen Betriebsratssitz beim Minderheitengeschlecht gibt es nicht.
Beispiel:

Liste A ( 30 Stimmen )
1. Hr. Müller
2. Hr. Maier
3. Fr. Schulz
4. Fr. Friebe

Liste B ( 18 Stimmen )
1. Fr. Selzer
2. Fr. Körner
3. Fr. Groß

Wie ist die Sitzverteilung?

Wie sieht es aus, wenn sich auf beiden Listen jeweils nur die ersten Beiden aufstellen lassen (das mit der Nachfrist ist berücksichtigt). Wer ist dann Ersatzmitglied.