Sitzverteilung bei einer Listenwahl - wie muss ausgezählt werden?
Hallo zusammen, bei uns im Betrieb sind 5 Betriebsratsmitglieder zu wählen. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass eine Listenwahl durchzuführen ist. Kann mir bitte jemand anhand eines Beispiels erklären wie die Auszählung nach der Wahl zu erfolgen hat. Einen Anspruch auf einen Betriebsratssitz beim Minderheitengeschlecht gibt es nicht. Beispiel:
Liste A ( 30 Stimmen )
- Hr. Müller
- Hr. Maier
- Fr. Schulz
- Fr. Friebe
Liste B ( 18 Stimmen )
- Fr. Selzer
- Fr. Körner
- Fr. Groß
Wie ist die Sitzverteilung?
Wie sieht es aus, wenn sich auf beiden Listen jeweils nur die ersten Beiden aufstellen lassen (das mit der Nachfrist ist berücksichtigt). Wer ist dann Ersatzmitglied.
Community-Antworten (6)
06.03.2006 um 10:47 Uhr
Hallo p.g., es werden die Stimmen durch 1,2,3,4 und 5 geteilt:
Liste A Liste B
30 : 1 = 30 18 : 1 = 18
30 : 2 = 15 18 : 2 = 9
30 : 3 = 10 18 : 3 = 6
Also sind von Liste A Nr. 1,2 und 3 sowie von Liste 2 Nr. 1 und 2 im BR.
06.03.2006 um 11:15 Uhr
Ah, ich verstehe eigentlich ist es dann das gleiche Prinzip als wenn man die Sitze des Minderheitengeschlechts beim Wahlausschreiben ermittelt.
06.03.2006 um 11:38 Uhr
@pit47 Bisschen kurz gegriffen, oder?
Dazu müßte man erst mal wissen, wieviel Wahlberechtigte es gibt, und wie die Verteilung Männer:Frauen im Betrieb ist.
Aus der (vorausgesehenen) Anzahl der abgegebenen Stimmen (48) kann es sich ja kaum ergeben, da dann weder 5 BR zu wählen wären, noch die Listenwahl korrekt gewesen wäre.
@ p.g. ihr habt anscheinend zwischen 51 und 100 Wahlberechtigte. Warum vereinbart ihr nicht mit der Gesch-Leitung vereinfachtes Wahlverfahren. Dann könnt ihr Mehrheitswahl machen und alle Kandidaten auf eine Liste zusammenschreiben. Wollt ihr tatsächlich eine Listenwahl?
Gruesse w-j-l
06.03.2006 um 12:17 Uhr
Wir sind in unserem Betrieb 46 Frauen und 6 Männer (wahlberechtigt). Nach dem d'Hondschen Auswertungssystem haben die Männer keinen Anspruch auf einen Betriebsratssitz.
@w-j-l Da die Wahlen schon angelaufen sind kommt ein vereinfachtes wahlverfahren nicht mehr in betracht.
"Wollt ihr tatsächlich eine Listenwahl?"
Da zwei alte Betriebsratsmitglieder (Teamleiter) zu nahe beim Geschäftsführer stehen, möchten einige Kollegen/innen nicht auf einer Liste mit diesen zwei sein und eine eigene Liste stellen. Kann ja eigentlich kein nachteil sein, oder??
Meine Frage oben bezieht sich nur auf ein Beispiel, weil ja sowieso nicht alle zur wahl gehen werden oder der ein oder andere stimmzettel ungültig ist.
Gruß p.g.
06.03.2006 um 12:59 Uhr
O.K. das kam natürlich aus Deiner Frage so nicht klar raus.
Dann kannst Du die Berechnung von pit47 nehmen. Kein Minderheitensitz für Männer, aber die sind ja sowieso drin.
06.03.2006 um 13:01 Uhr
Danke für die Antworten
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