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Berufsbezeichnug auf Vorschlagsliste

R
Rose
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, auf unsere Vorschlagsliste hat sich ein BR, dem gekündigt worden ist ( seine Abteilung, i. d. er als Arbeiter beschäftigt war, wurde outgesourct) eingetragen.

Er hat KSch Klage erhoben, die aber noch nicht entschieden ist. Der WV hat der Kandidatur zugestimmt ( lt. Fitting ), unklar ist uns, wie die Bezeichnung bei Art d. Beschäftigung heißen muss, z. B. ehemaliger Arbeiter i. Hol-Bringdienst, oder nur Arbeiter ? Was soll generell genannt sein, Beruf oder als was beschäftigt, oder gar beides mit / ? Danke Rose

3.14601

Community-Antworten (1)

RI
Ramses II

04.03.2006 um 19:36 Uhr

Es muss die "Art der Beschäftigung im Betrieb" genannt werden.

Ein "ehemalig" kann es da nicht geben!

"Arbeiter" ist auch keine Beschäftigung!

Ansonsten soll diese Vorschrift sicherstellen dass die Bewerber klar identifizierbar sind, insbesondere falls Namen im Unternehmen doppelt vorkommen.

"Arbeiter im Hol/ Bringdienst", "Hol / Bringdienst" oder "Fahrer" wären hingegen durchaus sinnige Bezeichnungen, das hängt aber auch davon ab, wie Eure Firma strukturiert ist.

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