Vertretung des Ein-Mann BR - was wenn kein Ersatzmitglied zur Verfügung steht?
Wir sind ein kleiner Betrieb mit weniger als 21 MA. Der BR besteht also aus einem Mann. Jetzt habe ich einige Kollegen gefragt (mit Frist), ob diese vielleicht Interesse am Betriebsrat haben, aber keiner hat sich gemeldet. Sieht also ganz danach aus, daß ich der einzige Kandidat bleibe. Da ich aber, resultierend aus meiner Arbeit, häufig länger auf Dienstreisen bin, stellt sich jetzt die Frage wie man die Vertretung regeln kann. Schließlich besteht die Gefahr das Fristen versäumt werden. (z.B. bei Abmahnungen, Kündigungen etc.) Wie kann man hier für eine kontinuierlich ansprechbare Arbeitnehmervertretung sorgen? Gruß Nick
Community-Antworten (1)
01.03.2006 um 16:28 Uhr
Hallo Nick, da bleibt Dir nichts anderes übrig als Überzeugungsarbeit zu leisten. BR ist Ehrenamt und kann niemanden einfach auferlegt werden. Es ist immer sinnvoll eine Vertretung zu haben...aber ohne Freiwilligen...keine Chance. Es ist dann auch fraglich, ob Dich das weiterbringt, wenn andere keinen BR möchten....oder Du Dir nicht einfach nur Ärger einhandelst. Ich würde nur einen BR gründen, wenn andere auch dahinter stehen...zumindest Gedanklich.... Gruß Knut
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