Hallo zusammen,

ich stelle gerade eine eigene Liste auf und habe 2 Fragen:

mal vorausgesetzt, ich erhalte mindestens einen Sitz als BR. Nach Abschluss der Wahlen wählen die gewählten BR den Vorsitzenden und dessen Vertreter. Nach der Wahlordnung, bzw. dem BetrVG bin ich der Meinung, dass hier grundsätzlich die normale Mehrheitswahl greift. Also einer oder mehrere kandidieren als Vorsitzende und davon wird einer mehrheitlich gewählt.

In unserem Betrieb scheint es in der Vergangenheit so gewesen zu sein, dass auch bei der Wahl des Vorsitzenden das verfahren nach d'Hondt angewendet wurde. Sollte dies bei der kommenden Wahl auch der Fall sein, kann ich verlangen, dass eine normale Abstimmung durchgeführt wird?

Zweite Frage, werden zunächst die freigestellten BR-Mitglieder gewählt und danach der Vorsitzende oder umgekehrt?

Danke und Grüße,

lamabi