Erstellt am 27.02.2006 um 11:16 Uhr von Ichweißwas
Hallo Klaus,
siehe § 43 Abs 3 BetrVG.
"Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitsgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen"!
MfG
Ichweißwas