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Wahlwerbung zur Kandidatenvorstellung erlaubt?

K
Klaus
Nov 2016 bearbeitet

welche Rechtsgrundlage haben wir um unsere Listen und deren Kanditaten in einer Betriebsversammlung vorstellen zu können? Wer darf diese Versammlung einberufen. Wie ist diese ggf dann im Vorfeld zu veröffendlichen?

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Community-Antworten (1)

I
Ichweißwas

27.02.2006 um 12:16 Uhr

Hallo Klaus,

siehe § 43 Abs 3 BetrVG.

"Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitsgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen"!

MfG

Ichweißwas

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