Kann eine Stützunterschrift zurück gezogen werden?
Wir werden Listenwahl haben. Unsere Wahlvorschlagsliste ist noch nicht beim Wahlvorstand eingereicht. Wir haben schon einige Stützunterschriften gesammelt. Nun will ein Kollege seine Stützunterschrift auf unserer Liste wieder zurückziehen. Was ist dabei zu beachten? Kann man ihn einfach so durchstreichen?
Community-Antworten (2)
24.02.2006 um 13:25 Uhr
Ja, einfach durchstreichen. Beachtet aber die Mindestanzahl!
24.02.2006 um 17:24 Uhr
Zurücknehmen: JA.
aber bitte nicht durch durchstreichen.
Die Kommentare zum §14 BetrVG und §6 WO (zb FITTING § 14 BetrVG Rdnr. 55) sagen eindeutig, dass eine einmal geleistete Stützunterschrift vor dem Einreichen der Liste nur durch "Erklärung des betreffenden Arbeitnehmers gegenüber dem Wahlvorst, und nicht gegenüber dem Listenvertreter" zurückgenommen werden kann.
Alles andere ist eine unzulässige Veränderung des Wahlvorschlags.
Schönes Wochenende
NoLi
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