Erstellt am 23.02.2006 um 12:12 Uhr von Ichweißwas
Hallo Gevatter,
§ 29 BetrVG Abs. 1
Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrat zu der nach § 26 Abs.1 BetrVG (Wahl des Vorsitzenden) vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes leitet die Sitzung bis der BR aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat.
MfG
Ichweißwas
Erstellt am 23.02.2006 um 12:27 Uhr von Gevatter
Ich danke dir für deine blitzartige Reaktion. Jetzt fällt es mir auch wieder ein.
Man sollte seine Unterlagen immer bei sich haben, egal wo man sich befindet.
Erstellt am 23.02.2006 um 12:27 Uhr von Frank B.
Er hat die Sitzung einzuberufen, die Sitzung selbst muss nicht in diesem Zeitraum stattfinden!
So steht´s im BetrVG Basiskommentar mit WO 11. Auflage zum §29
Erstellt am 23.02.2006 um 12:29 Uhr von Gevatter
Danke Frank, dein posting hat mir weitergeholfen. Gute Arbeit.
Erstellt am 23.02.2006 um 13:03 Uhr von NoLi
Aus meiner Sicht macht eine so frühe Durchführung und auch Einberufung der konstituierenden Sitzung keinen Sinn, da die gesetzlich vorgesehene Frist für die Annahme-Erklärung (oder besser Ablehnungs-Erklärung) der gewählten Kandidaten drei Tage (und zwar ausdrücklich Arbeitstage) beträgt. Die Frist beginnt am Tage nach Zugang der Benachrichtigung. Diese Frist muss abgewartet werden, bevor eine Einberufung erfolgen kann.
Gehen wir davon aus, dass die Benachrichtigung sofort nach Ende der Wahl am 09.03. erfolgt und auch den gewählten Kandidaten zugeht, so läuft die Frist am Dienstag 14. März aus und die Ladung zur konstituierenden Sitzung kann am Mittwoch 15. März erfolgen. Die Sitzung damit frühestens am 16.
Ich kann auch keinen Grund für eine solche Hektik erkennen, es sei denn, die Amtszeit eures alten BR endet früher, so dass eine BR-lose Zeit entstehen würde. Hierbei kann es sich dann allerdings dann nur um 1-2 Tage handeln und das sehe ich als unproblematisch an.
Gruss
NoLi
Erstellt am 23.02.2006 um 17:26 Uhr von Gevatter
Danke NoLi. Der Grund zur "Hektik" besteht darin, daß der WV weiß, das eine mit Sicherheit gewählte Kandidatin erst am 16.03 wieder im Betrieb ist. Mit diesem "Trick" will man verhindern, daß die Dame an der konstituierenden Sitzung teilnehmen kann. Nun wäre es wirklich wichtig zu wissen, ob der WV tatsächlich den Termin vorziehen kann.
Erstellt am 23.02.2006 um 17:38 Uhr von Gevatter
P.S: Samstag ist in unserem Betrieb (Einzelhandel) Arbeitstag.