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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Konstituierende Sitzung - wann muss die stattfinden?

G
Gevatter
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kollegen, jetzt brauche ich dringend euere Hilfe. In unserem Betrieb wird vom 07.03 - 09.03 gewählt. Wann muß die konstituierde Sitzung stattfinden ? Nun bin ich an einem anderen Ort und habe keine Unterlagen zur Hand. Der WV will den Termin auf den 14. oder 15.03 anberaumen. Ich meine dieser Termin ist zu früh. Wer kann mir jetzt helfen ?

Ich danke euch schon mal, Gevatter.

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Community-Antworten (7)

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Ichweißwas

23.02.2006 um 13:12 Uhr

Hallo Gevatter,

§ 29 BetrVG Abs. 1 Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrat zu der nach § 26 Abs.1 BetrVG (Wahl des Vorsitzenden) vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes leitet die Sitzung bis der BR aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat.

MfG Ichweißwas

G
Gevatter

23.02.2006 um 13:27 Uhr

Ich danke dir für deine blitzartige Reaktion. Jetzt fällt es mir auch wieder ein. Man sollte seine Unterlagen immer bei sich haben, egal wo man sich befindet.

FB
Frank B.

23.02.2006 um 13:27 Uhr

Er hat die Sitzung einzuberufen, die Sitzung selbst muss nicht in diesem Zeitraum stattfinden!

So steht´s im BetrVG Basiskommentar mit WO 11. Auflage zum §29

G
Gevatter

23.02.2006 um 13:29 Uhr

Danke Frank, dein posting hat mir weitergeholfen. Gute Arbeit.

N
NoLi

23.02.2006 um 14:03 Uhr

Aus meiner Sicht macht eine so frühe Durchführung und auch Einberufung der konstituierenden Sitzung keinen Sinn, da die gesetzlich vorgesehene Frist für die Annahme-Erklärung (oder besser Ablehnungs-Erklärung) der gewählten Kandidaten drei Tage (und zwar ausdrücklich Arbeitstage) beträgt. Die Frist beginnt am Tage nach Zugang der Benachrichtigung. Diese Frist muss abgewartet werden, bevor eine Einberufung erfolgen kann.

Gehen wir davon aus, dass die Benachrichtigung sofort nach Ende der Wahl am 09.03. erfolgt und auch den gewählten Kandidaten zugeht, so läuft die Frist am Dienstag 14. März aus und die Ladung zur konstituierenden Sitzung kann am Mittwoch 15. März erfolgen. Die Sitzung damit frühestens am 16.

Ich kann auch keinen Grund für eine solche Hektik erkennen, es sei denn, die Amtszeit eures alten BR endet früher, so dass eine BR-lose Zeit entstehen würde. Hierbei kann es sich dann allerdings dann nur um 1-2 Tage handeln und das sehe ich als unproblematisch an.

Gruss

NoLi

G
Gevatter

23.02.2006 um 18:26 Uhr

Danke NoLi. Der Grund zur "Hektik" besteht darin, daß der WV weiß, das eine mit Sicherheit gewählte Kandidatin erst am 16.03 wieder im Betrieb ist. Mit diesem "Trick" will man verhindern, daß die Dame an der konstituierenden Sitzung teilnehmen kann. Nun wäre es wirklich wichtig zu wissen, ob der WV tatsächlich den Termin vorziehen kann.

G
Gevatter

23.02.2006 um 18:38 Uhr

P.S: Samstag ist in unserem Betrieb (Einzelhandel) Arbeitstag.

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