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Etiketten-Aktion Kandidaten Wahlwerbung - ist das zulässig?

M
manni
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben in kürze BR-Wahlen.Ich kandidiere mit einer eigenen Liste.Mein Problem ist,dass mich fast jeder in der Firma kennt,aber nur wenige Mitarbeiter kennen mich mit Namen.Nun meine Frage:Ist es zulässig,mich durch eine PR-Aktion wie z.B. das verschenken von Kugelschreibern oder Feuerzeugen mit Etiketten auf dem Betriebsgelände zu verteilen,namentlich bekannt zu machen?Das Etikett hat folgenden Text:Name,Der Kollege Ihres Vertrauens,Handy-Nr,e-Mail Adresse.

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Community-Antworten (3)

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rainerzwo

20.02.2006 um 17:05 Uhr

  1. selbstverständlich kannst du

  2. macht es bestimmt Sinn, das nicht in Konflikt mit deiner zu erledigenden Arbeit zu machen. Soweit ich weiß, haben Kandidaten für die Wahlwerbung kein Recht auf Freistellung.

Fittig, 21. Aufl, BetrVG §20 RN 8 dazu: ... Als zulässig anzusehen ist zB das Verteilen von Handzetteln zugunsten einzelner Listen und Kandidaten; das gilt jedenfalls dann, wenn die Verteilung während der Arbeitspausen oder vor und nach der Arbeit im Betrieb erfolgt. Ob eine Verteilung auch während der Arbeitszeit zulässig ist (verneienend GK-Kreutz RN 19; HSG Rn 9), dürfte davon abhängig sein, ob hierdurch der betriebliche Arbeitsablauf gestört wird. ...

S
Sonja

20.02.2006 um 17:54 Uhr

Wenn fast jeder Dein Gesicht kennt aber nicht Deinen Namen bringen Kugelschreiber oder Feuerzeuge mit Etiketten nichts. Nach der Verteilung kennen die Kollegen Deinen Namen aber bringen diesen nicht mit Deinem Gesicht in Verbindung. Mein Tipp: Geh in einen Copyshop und lass Dein Foto mit etwas Text auf einen Handzettel "drucken" und verteil den Zettel. Ist billiger und bringt mehr.

S
sulp

20.02.2006 um 21:59 Uhr

Dieses Problem hatte Ich auch. Ich habe mir auf eine rote Autowarnweste meinen

  Namen 

Betriebsratwahl 2006 Liste 5

auf den Rücken gedruckt.

Nachdem Ich jetzt seid Wahlanfang damit im Betrieb rumlaufe, kann jeder meinen Namen mit der Liste 5 in Verbindung bringen.

Einfach und gut.

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