Erstellt am 20.02.2006 um 16:05 Uhr von rainerzwo
1. selbstverständlich kannst du
2. macht es bestimmt Sinn, das nicht in Konflikt mit deiner zu erledigenden Arbeit zu machen. Soweit ich weiß, haben Kandidaten für die Wahlwerbung kein Recht auf Freistellung.
Fittig, 21. Aufl, BetrVG §20 RN 8 dazu:
...
Als zulässig anzusehen ist zB das Verteilen von Handzetteln zugunsten einzelner Listen und Kandidaten; das gilt jedenfalls dann, wenn die Verteilung während der Arbeitspausen oder vor und nach der Arbeit im Betrieb erfolgt. Ob eine Verteilung auch während der Arbeitszeit zulässig ist (verneienend GK-Kreutz RN 19; HSG Rn 9), dürfte davon abhängig sein, ob hierdurch der betriebliche Arbeitsablauf gestört wird. ...
Erstellt am 20.02.2006 um 16:54 Uhr von Sonja
Wenn fast jeder Dein Gesicht kennt aber nicht Deinen Namen bringen Kugelschreiber oder Feuerzeuge mit Etiketten nichts.
Nach der Verteilung kennen die Kollegen Deinen Namen aber bringen diesen nicht mit Deinem Gesicht in Verbindung.
Mein Tipp:
Geh in einen Copyshop und lass Dein Foto mit etwas Text auf einen Handzettel "drucken" und verteil den Zettel.
Ist billiger und bringt mehr.
Erstellt am 20.02.2006 um 20:59 Uhr von sulp
Dieses Problem hatte Ich auch. Ich habe mir auf eine rote Autowarnweste meinen
Namen
Betriebsratwahl
2006
Liste
5
auf den Rücken
gedruckt.
Nachdem Ich jetzt seid Wahlanfang damit im Betrieb rumlaufe,
kann jeder meinen Namen mit der Liste 5 in Verbindung bringen.
Einfach und gut.