BR-Wahl im Arbeitskampf - wie darf da gewählt werden?
Eine spezielle Frage: Ein Arbeitskampf wird kurzfristig ausgerufen. Der Termin für BR-Wahl fällt in die Streikzeit. Wie darf gewählt werden? Zumal ja die Mitarbeitergroesse interessant ist für die Sitze. Also möchte man ja auch evtl. Streikbrecher nicht ausschließen - jeder hat ja auch das Wahlrecht. Danke für Eure Info DerBlonde
Community-Antworten (3)
17.02.2006 um 01:40 Uhr
Die BR-Wahl und ein Streik haben rechtlich überhaupt nichts miteinander zu tun. Ein Streik ändert auch nichts an der Grösse des zu wählenden BR-Gremiums. Natürlich dürfen auch "Streikbrecher" an den BR-Wahlen teilnehmen. Umgekehrt würde daraus ein Problem: Wenn Streikposten einen Mitarbeiter an der Ausübung seines Wahlrechts hindern würden, wäre - völlig zu Recht - die BR-Wahl anfechtbar.
17.02.2006 um 18:44 Uhr
Hallo otto, erstmal danke. aber: das ist ja alles schön und gut - im wahlausschreiben stehen aber datum und ort der stimmgabe usw. usf. wie soll das realisiert werden wenn die leute nicht ins haus dürfen während eines arbeitskampfes? ort und zeit der abgabe lassen sich ja auch nicht mehr ändern. wie soll man - gerade dann - eine betriebsratslose zeit verhindern? und das alles wasserdicht? gruss derBlonde
17.02.2006 um 20:19 Uhr
Das läuft ja auf "Behinderung der BR-Wahl" hinaus.
Ich würde trotz allem den pragmatischen Weg wählen: Freiluftwahllokal! Gut ausschildern nicht vergessen!
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