W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Wahl im Arbeitskampf - wie darf da gewählt werden?

D
DerBlonde
Nov 2016 bearbeitet

Eine spezielle Frage: Ein Arbeitskampf wird kurzfristig ausgerufen. Der Termin für BR-Wahl fällt in die Streikzeit. Wie darf gewählt werden? Zumal ja die Mitarbeitergroesse interessant ist für die Sitze. Also möchte man ja auch evtl. Streikbrecher nicht ausschließen - jeder hat ja auch das Wahlrecht. Danke für Eure Info DerBlonde

3.04003

Community-Antworten (3)

O
otto

17.02.2006 um 01:40 Uhr

Die BR-Wahl und ein Streik haben rechtlich überhaupt nichts miteinander zu tun. Ein Streik ändert auch nichts an der Grösse des zu wählenden BR-Gremiums. Natürlich dürfen auch "Streikbrecher" an den BR-Wahlen teilnehmen. Umgekehrt würde daraus ein Problem: Wenn Streikposten einen Mitarbeiter an der Ausübung seines Wahlrechts hindern würden, wäre - völlig zu Recht - die BR-Wahl anfechtbar.

D
derBlonde

17.02.2006 um 18:44 Uhr

Hallo otto, erstmal danke. aber: das ist ja alles schön und gut - im wahlausschreiben stehen aber datum und ort der stimmgabe usw. usf. wie soll das realisiert werden wenn die leute nicht ins haus dürfen während eines arbeitskampfes? ort und zeit der abgabe lassen sich ja auch nicht mehr ändern. wie soll man - gerade dann - eine betriebsratslose zeit verhindern? und das alles wasserdicht? gruss derBlonde

RI
Ramses II

17.02.2006 um 20:19 Uhr

Das läuft ja auf "Behinderung der BR-Wahl" hinaus.

Ich würde trotz allem den pragmatischen Weg wählen: Freiluftwahllokal! Gut ausschildern nicht vergessen!

Ihre Antwort