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Betriebsratsentscheidungen nach Amtszeit - was passiert mit diesen Entscheidungen?

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Paul
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Was passiert denn mit Entscheidungen des Betriebsrats die er nach Ablauf seiner Amsperiode trifft. Wenn BR also einfach im Amt bleibt und nicht neu wählt.

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Community-Antworten (8)

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packer

16.02.2006 um 21:02 Uhr

moin paul,

schau dir mal den §21 BetrVG an. also spätestens am 31. mai des jahres, in dem br wahlen stattfinden endet die amtszeit. kann es sein, das bei euch der §13 (3) zutrifft, dh. der br ist noch jünger als ein jahr? einfach im amt bleiben kann er sonst nicht. die amtszeit endet und ihr habt dann keinen br mehr... es gibt noch möglichkeiten, das der ehemalige br bestimmte ansprüche auch nach ende seiner amtszeit ohne nachfolgenden br noch an den arbeitgeber geltend machen kann... gruß, packer

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Paul

16.02.2006 um 22:16 Uhr

Hallo Packer,

vielen dank für deine Antwort. Diese Frage muss ich in einer Hausarbeit in dem Wahlfach Arbeitsrecht konkret und abschließend beantworten. Der Betriebsrát ist also trotz ablaufens der Amtszeit die jetzt erst kommen wird dennoch im Amt geblieben ohne das eine neue Betriebsratswahl stattgefunden hat. Und hat also nach Ablauf der Amtszeit Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Was ist nun mit diesen. Sind diese unwirksam. Mein Hausarbeitenbetriebsrat bleibt nämlich einfach im Amt und trifft weiterhin Entscheidungen. § 21 a und b sind nicht einschlägig. Wäre der Betriebsrat verpflichtet gewesen einen Wahlvorstand zu bestellen § 16. Wie kann man ihn bestrafen. Ist die BV unwirksam?? Liebe Grüße Paul

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Paul

16.02.2006 um 22:20 Uhr

kann man die Auflösung des Betriebsrats wegen Verstoß gegen seine Betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verlangen?

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Paul

16.02.2006 um 22:22 Uhr

§ 3 Abs. 3 ist nicht einschlägig! was gibt es noch für Möglichkeiten das BR dennoch Ansprüche gegen AG gelten machen kann"

H
Heini

17.02.2006 um 00:22 Uhr

Es kommt darauf an warum der BR nach Ablauf der Amtszeit noch im Amt ist. Hat der BR einfach keinen Wahlvorstand erstellt und amtiert er einfach weiter, erlischt der Betriebsrat am 31. Mai des Jahres.

Siehe auch §§ 21, 21a BetrVG.

P
Paul

17.02.2006 um 02:00 Uhr

und das wars. Betriebsvereinbarungen sind unwirksam...keine Sanktion, Anfechtung oder ähnliches. Gemäß welchem § ist die BV unwirksam?? Vielen dank schonmal" Gruss Otto

K
Kölner

17.02.2006 um 10:20 Uhr

In der vorhergehenden Antwort grüsst "Otto" und gesendet wird sie von "paul"? Komm, "forumadmin", Du warst das, ne? Du hast die Buchstaben gemixt, ne? Oder hast Antworten gewürfelt, ne? Der uns bekannte "Otto" als "Paul" verkleidet war das doch bestimmt nicht!

RI
Ramses II

17.02.2006 um 20:22 Uhr

"kann man die Auflösung des Betriebsrats wegen Verstoß gegen seine Betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verlangen?"

Auflösung eines BR dessen Amtszeit abgelaufen ist? Erscheint mir unsinnig.

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