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Wahlvorschlagsliste - was ist ein heilbarer und was ein unheilbarer Mangel?

B
blondie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, heilbar oder unheilbar, ich kann schon nicht mehr denken! Was ist eigentlich, wenn ein Kandidat auf der Wahlvorschlagsliste plötzlich nicht mehr kandidieren möchte und seinen Wahlvorschlag zurückzieht. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist allerdings schon beendet. Kann man diesen Wahlvorschlag einfach als nichtig ansehen oder was muss man dann machen? Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (1)

N
Norden

16.02.2006 um 16:46 Uhr

Der Kandidat kann seine Kandidatur nicht zurückziehen, aber nach der Wahl auf sein Amt verzichten. Die Liste wird dadurch schon gar nicht ungültig. Die Frage nach heilbar und unheilbar musste sich der Wahlvorstand übrigens nach Einreichung der Liste stellen.

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