Erstellt am 16.02.2006 um 15:46 Uhr von Norden
Der Kandidat kann seine Kandidatur nicht zurückziehen, aber nach der Wahl auf sein Amt verzichten. Die Liste wird dadurch schon gar nicht ungültig. Die Frage nach heilbar und unheilbar musste sich der Wahlvorstand übrigens nach Einreichung der Liste stellen.