Hallo zusammen,
ich arbeite in einem Betrieb mit 46 Frauen und 6 Männern.
Zur Betriebsratswahl stellen sich 7 Frauen und 1 Mann auf einer Liste (Persönlichkeitswahl).
Es werden also im normalen Wahlverfahren 5 Betriebsratsmitglieder gewählt.
Stellt sich nun bei der Stimmenauswertung heraus, dass der Mann erst an 6 oder gar an 7 Stelle liegt, hat er dann trotzdem einen Anspruch auf einen Sitz im Betriebsrat da er ja zum Minderheitengeschlecht gehört.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Peter