Wer oder was benennt denn den Sprecherausschuss für leitende Angestellte?
Hallo, wir haben zufällig etwas über Information des Sprecherausschuss gelesen.
Wer oder was benennt denn den Sprecherausschuss für leitende Angestellte?
Der Wahlvorstand soll laut BetrVG §18 mit dem Sprecherausschuss oder dessen Wahlvorstand die Liste der leitenden Angestellen abgleichen, warum? Welche Konsequenzen hat es, wenn der Wahlvorstand die Liste nicht mit dem Sprecherausschuss abgleicht?
Community-Antworten (1)
12.02.2006 um 23:13 Uhr
Guten Abend sonja, keine Panik! In den wenigsten Betrieben gibt es ein derartiges Problem. Zur Wahl eines Sprecherausschusses der leitenden Angestellten gibt es ein eigenes Gesetz. Nur wenn es in Ihrem Betrieb einen Sprecherausschuss gibt oder einer gewählt werden soll, besteht die Notwendigkeit, die jeweiligen Wählerlisten abzugleichen, sonst nicht. Ich habe das in meiner langjährigen Praxis noch nie erlebt. Vielleicht können aber andere Kollegen/innen im Forum darüber berichten. Gruß otto
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