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Leiharbeitnehmer als Vorgesetzte?

H
Hotte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kolleginnen ud Kollegen, in unserer Einrichtung soll nach Weggang unseres Gruppenführers diese Stelle und Tätigkeit von einer schon im Hause tätigen Leiharbeitsfirma besetzt werden. Geht das? Was ist mit uns, die Stelle soll wegfallen und wird dann von einer Leiharbeitsfirma weiterbesetzt? Also doch nicht wegfallen ...? Muss denn da keine Stellenausschreibung erfolgen? Vielen Dank und Gruß!

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Community-Antworten (2)

O
otto

12.02.2006 um 23:16 Uhr

Hallo Hotte, bedauerlicherweise ist es die freie Entscheidung des Arbeitgebers, ob er eine freie Stelle mit einem eigenen - neuen - Mitarbeiter oder einem Leiharbeitnehmer besetzt. Eine Stellenausschreibung ist nicht erforderlich, weil der neue Mitarbeiter kein Arbeitnehmer Ihres Betriebs sein wird. Sie könnten vielleicht dagegen etwas tun, wenn es in Ihrem sog. Personalauswahlrichtlinien geben würde (§ 95 Abs. 1 und 2 BetrVG). Das ist aber sehr selten der Fall. Mit Bedauern otto

H
Hotte

10.03.2006 um 21:56 Uhr

Hallo Otto,

würde sich in diesem Fall (Vorgesetztenfunktion9 nicht ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Betrieb herleiten lassen?

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