Erstellt am 08.02.2006 um 13:54 Uhr von Frank B.
Auf die Liste dürfen so viel wie wollen, es "sollen" mindestens doppelt so viele sein BR´s zu wählen sind.
Stützunterschriften kommen auf die gesammte Liste 1/20 der Beschäftigten.
Bei drei BRen findet aber das vereinfachte Wahlverfahren nach §14a BetrVG statt!