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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frist zur Listenabgabe zu BR Wahl durch Krankheit verpasst - und jetzt ?

P
Paul
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum,

bei uns möchte eine Kolleginn sich für den betriebsrat aufstellen lassen. Krankheitbedingt hat sie die ganze Sache mit den Fristen zur Einschreibung auf den Listen nicht mitbekommen: Die Abgabefrist der Listen ist jetzt abgelaufen. Gibt es eine Möglichkeit für sie doch noch zu kandidieren. Wie ist das ganze bei Krankheit überhaupt geregelt ? Dürfen eigentlich auch durch Krankheit abwesende gewählt werden.

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Community-Antworten (1)

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norbert

07.02.2006 um 13:45 Uhr

wenn die Kollegin die Frist versäumt hat, besteht keine Möglichkeit mehr sich zur BR-Wahl aufstellen zu lassen

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