Auf Zwei Listen als Kandidat - geht das?
hallo, all
folgende situation: habe eine eigene liste mit den nötigen stützunterschriften und habe mir selber eine stützunterschrift gegeben.
stehe gleichzeitig auf der gewerkschaftsliste als kandidat auch mit stützunterschrift.
möchte nun bis 1 stunde vor friestablauf meine liste einreichen.
meine frage dazu: muss der wahlvorstand mir die möglichkeit geben mich zu entscheiden für welche liste mit stützunterschrift ich mich bewerbe?
oder werde ich dann von beiden listen gestrichen?
thx, für eure atworten :-)
mfg
Community-Antworten (6)
06.02.2006 um 08:39 Uhr
Hallo Rattle, Du solltest die WO aber mittlerweile kennen. § 6 Abs. 5 und Abs. 7
Würde aber auf Gallier in Deiner Nähe achten! Nicht dass es Dir für 3 Tage wie einem gewissen Troubadix ergeht.
06.02.2006 um 10:41 Uhr
hallo, Fayence
der hintergrung ist der: wahrscheinlich werden wir persönlichkeitswahl machen, weil das die meißten kollegen wollen.....
wir in unserer abteilung haben eine wahlvorschlagsliste um sicher zu gehen das jemand aus unserer AT in den BR kommt.
wenn niemand weiteres eine liste einreicht werden wir auch keine liste einreichen.
falls es zu einer listenwahl kommt, ist die reihenfolge auf der gewerkschaftsliste die ersten 9 kandidaten die im betriebsrat sind.
unter den ersten 9 wäre dann niemand aus unserer abteilung vertreten, was die vielfalt einschränkt.
mfg
06.02.2006 um 11:10 Uhr
Hallo Rattle!
In den vergangenen Tagen ist hier des Öfteren Kaffeesatzlesen und Glaskugelhellsehen betrieben worden.
Deine Schlußfolgerung verblüfft mich echt!
Erklär mir doch bitte, wie du auf dein Ergebnis kommst bevor die Wahl statt gefunden hat.
06.02.2006 um 11:24 Uhr
hallo, Frank B.
ich bin zu keinem ergebnis gekommen!
mfg
nachtrag: wir in unserer abteilung haben eine wahlvorschlagsliste um sicher zu gehen das jemand aus unserer AT in den BR kommt.
o.k. hätte wahrscheinlich schreiben sollen: um eine größere chance zu haben das jemand aus unserer abteilung in den BR kommt.
und die chancen stehen nicht schlecht, da uns viele kollegen unterstützen.
deswegen habe ich dann noch lange nicht ein ergebnis vorausgesagt :-)
06.02.2006 um 11:33 Uhr
Nein, aber Du schreibst, dass von der Gewerkschaftsliste die ersten 9 Kandidaten in der Betriebsrat kommen. Woher nimmst Du diese Gewissheit? Täve
06.02.2006 um 12:10 Uhr
hallo, von Täve
o.k., es ist montag......
hier nochmal der besagte satz: falls es zu einer listenwahl kommt, ist die reihenfolge auf der gewerkschaftsliste die ersten 9 kandidaten die im betriebsrat sind.
diese 9 kandidaten sind im betreibsrat und stehen als erstes auf der gewerkschaftsliste, also keine alphabetische reihenfolge.
bei einer listen wahl wird dann das d`Hondtsche verfahren angewandt und es werden die kandidaten der reihenfolge wie sie auf der liste stehen in den betriebsrat gewählt. es werden dann vielleicht nicht alle 9 kandidaten automatisch in den betriebsrat gewählt. was aber nicht unbedingt eine erneuerung wäre wie die kollegen sie haben wollen.
mfg
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