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Vetragsbefristung - wann ist die zulässig?

G
Gerald
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bräuchte kurz eine Info von euch.

Ist es möglich, das man jemanden, der bis Dato mit einem Sachgrung berfristet wurde, nun ohne Sachgrund befristet wird.

Aber es nicht möglich ist jemanden ohne Sachgrund plötzlich mit einem Sachgrund zu befristen.

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Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

02.02.2006 um 08:53 Uhr

§14 TzBfrG Abs.(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.

Reicht das?

G
Gerald

02.02.2006 um 09:00 Uhr

Jup, reicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, darf der AG wenn er mit Sachgrund vorher befristet hat, nicht weiter ohne Sachgrund befristen.

Danke Gerald

M
merlin

02.02.2006 um 09:54 Uhr

Falls es sich um eine Anhörung des Betriebsrates zur Weiterbefristung handelt, auf jeden Fall zustimmen und nicht lang nach einer Begründung nachfragen. Nach Auslaufen der Befristung liegt alles weitere dann beim betroffenen Arbeitnehmer

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